Zu vererbender Immobilienbesitz stellt besondere Herausforderungen für eine Nachlassplanung dar.
Viele Erblasser wünschen sich, dass zumindest Teile Ihres Besitzes auch nach ihrem Tod im Familienbesitz verbleiben. Im Rahmen einer offiziellen Testamentsvollstreckung können Ihre Wünsche optimal und transparent umgesetzt werden.
Wir erarbeiten gemeinsam ein detailliertes Konzept, dass Ihren Willen abbildet.
Die Nachlassverwaltung des Immobilienbesitzes erfolgt aus einer Hand
Abwicklungs- oder Dauervollstreckung
Reine Verteilung oder (Teil-) Verwaltung
Ihre Erben werden professionell von mir begleitet.